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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Nordrhein-Westfalen setzt auf Künstliche Intelligenz bei der Steuerveranlagung

Durch KI sollen die meisten einfache Fälle automatisiert veranlagt werden und damit dem Finanzamt mehr Zeit für komplexe Steuerfälle geben.

Als erstes Bundesland setzt Nordrhein-Westfalen auf Künstliche Intelligenz bei der Steuerveranlagung. Ab Mai 2025 wird in vier Pilotfinanzämtern des Landes erstmals ein KI-Modul zur Unterstützung der Steuerveranlagung eingesetzt. Es erkennt Muster in den Steuerdaten und kann gut nachvollziehbare Fälle mit geringem Prüfbedarf gezielt identifizieren. Diese werden automatisiert verarbeitet - und damit schneller abgeschlossen. Gestartet wird mit klassischen Arbeitnehmerfällen - also Steuererklärungen mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, Kapitalerträgen, Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgaben, haushaltsnahen Dienstleistungen und ähnlichen Bereichen. Eine Ausweitung auf weitere Fallkonstellationen ist bereits in Planung.

Entwickelt wurde das KI-Modul vom Rechenzentrum der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen im Rahmen des bundesweiten KONSENS-Verbundes. Andere Bundesländer werden sicher bald nachziehen, was den Einsatz von KI beim Finanzamt angeht. Der Fiskus verspricht sich davon vor allem mehr Zeit für die Mitarbeiter der Finanzämter, um komplexere und aufkommensstarke Fälle genauer unter die Lupe zu nehmen. Während einige Steuerzahler also vom KI-Einsatz durch weniger Nachfragen und schnellere Veranlagungen profitieren, sind die Folgen für andere Steuerzahler nicht ganz so rosig.


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