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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in der Schweiz?

Der Europäische Gerichtshof muss entscheiden, ob ein in Deutschland steuerpflichtiger Schweizer ebenfalls die Steuerermäßigungen für Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch nehmen darf.

Im Freizügigkeitsabkommen zwischen der EU und der Schweiz ist auch ein Recht auf Gleichbehandlung in Bezug auf Steuervergünstigungen festgelegt. Das Finanzgericht Köln hält es deshalb für möglich, dass in Deutschland steuerpflichtige Personen die Steuerermäßigungen für Handwerkerleistungen und für haushaltsnahe Dienstleistungen auch dann in Anspruch nehmen können, wenn diese Leistungen in der Schweiz erbracht worden sind. Laut dem Gesetz ist die Steuerermäßigung nämlich nur für Leistungen in einem EU/EWR-Staat vorgesehen. Das Finanzgericht hat deshalb dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob die Nichtgewährung der Steuerermäßigung für einen Haushalt in der Schweiz gegen das Freizügigkeitsabkommen zwischen der EU und der Schweiz verstößt.


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