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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Neue Pauschbeträge für Sachentnahmen in 2025

Die neuen Pauschbeträge für Sachentnahmen für das Jahr 2025 stehen fest und fallen um rund 3 - 4 % höher aus als in 2024.

Das Bundesfinanzministerium hat im Januar die für das Jahr 2025 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben bekannt gegeben, wie Sachentnahmen für den Eigenverbrauch auch genannt werden. Die Pauschbeträge werden jedes Jahr neu festgesetzt und dabei an die Preisentwicklung für Nahrungsmittel und Getränke angepasst. Mit den Pauschbeträgen können Warenentnahmen für den Eigenverbrauch monatlich pauschal erfasst werden, was gegenüber der Aufzeichnung einer Vielzahl von Einzelentnahmen eine deutliche Erleichterung darstellt, allerdings auch zu einer etwas höheren Steuerlast als bei einer individuellen Erfassung führen kann. Zu- und Abschläge zur Anpassung an individuelle Verhältnisse sind dabei nicht zulässig.


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