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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Grundsteuer-Einsprüche ruhen in Niedersachsen

Nachdem beim Finanzgericht Niedersachsen ein Musterverfahren zur Verfassungskonformität der neuen Grundsteuer in Niedersachsen anhängig ist, hat das Landesamt für Steuern das Ruhen entsprechender Einspruchsverfahren angeordnet.

Beim Finanzgericht Niedersachsen ist seit dem Frühjahr ein Verfahren zur Frage der Verfassungswidrigkeit des Niedersächsischen Grundsteuergesetzes anhängig, das das Finanzgericht als Musterverfahren eingestuft hat. Dieser Einstufung hat sich nun auch die Finanzverwaltung angeschlossen und das Niedersächsische Landesamt für Steuern hat angeordnet, dass bereits anhängige und zukünftige Einspruchsverfahren gegen Bescheide über die Grundsteueräquivalenzbeträge und damit verbundene Einsprüche gegen Bescheide über den Grundsteuermessbetrag bis zur Rechtskraft einer Entscheidung in diesem Musterverfahren ruhen sollen.

Möchte man von dieser Anordnung profitieren, ist es aber weiterhin erforderlich, gegen noch ergehende Bescheide Einspruch einzulegen. Eine automatische Vorläufigkeit der Festsetzungen durch die Finanzämter ist - wie in anderen Bundesländern auch - nicht vorgesehen.


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