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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen zulässig

Der Europäische Gerichtshof hat die EU-Vorgaben zur Meldepflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen als zulässig eingestuft.

Basierend auf einer 2018 angepassten EU-Richtlinie hat auch Deutschland eine Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen eingeführt, die alle an einer potenziell aggressiven Steuergestaltung Beteiligten verpflichtet, diese den zuständigen Steuerbehörden anzuzeigen. Der Europäische Gerichtshof hat nun auf eine Klage des Belgischen Verbands der Steueranwälte hin die Zulässigkeit verschiedener Bestimmungen der EU-Richtlinie zur Bekämpfung aggressiver Steuerplanung bestätigt. Die Steueranwälte hatten unter anderem bemängelt, dass die Meldepflicht die Verschwiegenheitspflicht des Anwalts verletzen würde.


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