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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Betriebsveranstaltungen mit beschränktem Teilnehmerkreis

Im Gegensatz zur Gewährung des Freibetrags von 110 Euro ist die Pauschalversteuerung von Arbeitslohn im Rahmen einer Betriebsveranstaltung auch bei einem beschränkten Teilnehmerkreis möglich.

Für Leistungen des Arbeitgebers im Rahmen einer Betriebsveranstaltung kann die Lohnsteuer pauschal mit einem Steuersatz von 25 % abgegolten werden. Daneben gibt es noch den Freibetrag von 110 Euro pro Veranstaltung und Teilnehmer, bis zu dem die Zuwendungen des Arbeitgebers komplett steuerfrei sind. Voraussetzung für den Freibetrag ist allerdings, dass die Betriebsveranstaltung allen Angehörigen des Betriebs oder Betriebsteils offensteht.

Aktuell

Für die Pauschalversteuerung gibt es dagegen seit 2015 keine derartige Einschränkung mehr, sodass die Pauschalversteuerung auch für Betriebsveranstaltungen in Frage kommt, an denen nur bestimmte Mitarbeiter teilnehmen dürfen. Das hat der Bundesfinanzhof nun ausdrücklich bestätigt und einem Unternehmen die Pauschalversteuerung von Weihnachtsfeiern für die Vorstandsmitglieder und für die Führungsebene gebilligt. Entgegen der Auffassung des Finanzamts ist für die Pauschalversteuerung lediglich erforderlich, dass eine Veranstaltung auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter stattfindet. Anlass, Teilnehmerkreis oder Umfang der Veranstaltung haben dagegen keinen Einfluss auf die Pauschalversteuerungsoption.


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