Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Letztmalige Fristverlängerung für Corona-Schlussabrechnungen
Die Frist für die Einreichung der Schlussabrechnung zu den Corona-Wirtschaftshilfen ist ein letztes Mal verlängert worden, und zwar bis zum 30. September 2024.
Bund und Länder haben sich im Einklang mit den Berufsorganisationen der prüfenden Dritten auf eine letztmalige Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnung verständigt. Die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen) können demnach noch bis zum 30. September 2024 eingereicht werden. Mit dieser Fristverlängerung sind auch einige Vereinfachungen im Prüfverfahren verbunden. Durch diese Maßnahmen sollen den 21 Bewilligungsstellen im Lauf des Jahres möglichst alle der noch rund 400.000 ausstehenden Schlussabrechnungen zur Prüfung vorliegen.
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