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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Anwaltskammer hält Soli für verfassungswidrig

In einem Gutachten für das Bundesverfassungsgericht bescheinigt die Bundesrechtsanwaltskammer dem Soli in seiner aktuellen Form gleich aus zwei Gründen Verfassungswidrigkeit.

Ein Gutachten der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) für das Bundesverfassungsgericht kommt zu dem Ergebnis, dass der Solidaritätszuschlag nach seiner teilweisen Abschaffung verfassungswidrig ist. Laut der BRAK ist der Soli verfassungsrechtlich nicht mehr durch eine Ausnahmelage gedeckt. Außerdem verstößt die Erhebung des Soli bei nur noch rund 10 % der Steuerzahler gegen den Gleichheitsgrundsatz. Beim Bundesverfassungsgericht ist derzeit eine Verfassungsbeschwerde gegen den Soli in seiner aktuellen Form anhängig, zu der das Gericht das Gutachten der BRAK angefordert hatte.


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