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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Durchschnittssatzbesteuerung nur für inländische Land- und Forstwirtschaft

Für den Anspruch auf die Durchschnittssatzbesteuerung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe kommt es nicht auf den Leistungsort an, sondern darauf, dass der Betrieb im Inland ansässig ist.

Betriebe der Land- und Forstwirtschaft können unter bestimmten Voraussetzungen für ihre Umsätze die Durchschnittssatzbesteuerung in Anspruch nehmen, womit für die verkauften Erzeugnisse keine Zahllast bei der Umsatzsteuer entsteht. Der Bundesfinanzhof hat nun allerdings klargestellt, dass diese Regelung nur für inländische Betriebe gilt. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe aus Nachbarstaaten, die in Deutschland Erzeugnisse verkaufen, können dafür keine Durchschnittssatzbesteuerung in Anspruch nehmen. Dafür spricht nach Überzeugung des Gerichts auch der Wortlaut der EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie.


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