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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Erbengemeinschaft kann neben einer GbR bestehen

Wenn die Miterben einer Erbengemeinschaft eine GbR bilden, kann diese neben der Erbengemeinschaft bestehen und unabhängig davon steuerlich veranlagt werden.

Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass eine Erbengemeinschaft parallel zu einer von denselben Miterben gebildeten GbR bestehen kann, solange noch keine Erbauseinandersetzung erfolgt ist. Daher muss das Finanzamt sowohl für die Erbengemeinschaft als auch für die GbR eine separate Steuerfeststellung durchführen. Bedeutung hat dieses Urteil nicht zuletzt, weil eine Erbengemeinschaft neben Gewinneinkünften auch nicht gewerbesteuerpflichtige Überschusseinkünfte erzielen kann, während die GbR in der Regel in vollem Umfang ein Gewerbebetrieb ist.


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