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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Wahl zwischen Sofort- und Zuflussbesteuerung auch bei einer Betriebsaufgabe

Nicht nur bei einer Betriebsveräußerung, sondern auch bei der Veräußerung von Wirtschaftsgütern im Rahmen einer Betriebsaufgabe steht dem Betriebsinhaber ein Wahlrecht zwischen einer Sofortbesteuerung und einer Zuflussbesteuerung zu.

Ein Unternehmer, der im Rahmen einer Betriebsaufgabe betriebliche Wirtschaftsgüter gegen wiederkehrende Bezüge veräußert, kann - wie bei der Betriebsveräußerung gegen wiederkehrende Bezüge - zwischen der Sofortbesteuerung und der Zuflussbesteuerung des daraus resultierenden Gewinns wählen. Mit dieser Entscheidung macht der Bundesfinanzhof deutlich, dass er die Unterscheidung zwischen Betriebsveräußerung einerseits und Betriebsaufgabe mit Veräußerung von Wirtschaftsgütern andererseits für überholt hält, jedenfalls soweit es die Veräußerung gegen wiederkehrende Bezüge betrifft. Denn ohne dieses Wahlrecht auch bei einer Betriebsaufgabe bestünde die Gefahr, dass der Rentenempfänger bei Versterben vor dem Erreichen seiner statistischen Lebenserwartung im Fall einer Sofortversteuerung einen zu hohen Gewinn versteuern würde, was auch nicht nachträglich korrigiert werden kann.


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