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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Digitale Verkündung von Gesetzen und Verordnungen

Ab 2023 soll das Bundesgesetzblatt auf Papier einer digitalen Plattform für die Verkündung aller Gesetze und Verordnungen des Bundes weichen.

Das Grundgesetz sah bis zuletzt vor, dass Gesetze und Rechtsverordnungen im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Diese bisher allein verbindliche Papierfassung des Bundesgesetzblattes wird jetzt abgelöst durch die Verkündung auf einer digitalen Plattform des Bundes, die unter der Webadresse https://www.recht.bund.de erreichbar sein soll. Der Bundestag hat mit Zweidrittelmehrheit der dafür notwendigen Änderung des Grundgesetzes zugestimmt. Um künftig auch bei Gesetzen eine elektronische Verkündung zu ermöglichen, wurde die relevante Grundgesetzvorschrift um einen Gesetzesvorbehalt ergänzt, der alle Fragen der Verkündung sowie die Form von Gegenzeichnung und Ausfertigung von Gesetzen und Rechtsverordnungen umfasst. Die Umstellung auf die digitale Verkündung soll schon 2023 erfolgen.


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