Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Regelungen zur Unterbringung von Kriegsflüchtlingen verlängert
Die Finanzverwaltung verlängert die Billigkeitsregelungen zur Unterbringung von Kriegsflüchtlingen bis Ende 2023.
Die Finanzverwaltung hat die im Frühjahr erlassenen Billigkeitsregelungen zur Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine um ein Jahr bis Ende 2023 verlängert. Das betrifft insbesondere die Regelungen zur erweiterten Kürzung, nach denen bis Ende 2023 nicht geprüft wird, ob die entgeltliche Überlassung von möbliertem Wohnraum an Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine den Tatbestand der Gewerblichkeit erfüllt. Ebenfalls verlängert wurden die Regelungen für Vermietungsgenossenschaften und Vermietungsvereine.
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