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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Frist für die Grundsteuererklärung wird bis Januar 2023 verlängert

Die Bundesländer haben sich darauf geeinigt, die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung um drei Monate bis Ende Januar 2023 zu verlängern.

Kurz vor dem Ende der alten Abgabefrist für die Feststellungserklärung zur Grundsteuer haben die Finanzminister der Länder entschieden, dass die Abgabefrist um drei Monate verlängert wird. Statt wie geplant zum 31. Oktober 2022 müssen die Feststellungserklärungen nun erst bis zum 31. Januar 2023 abgegeben werden. Ein Grund für die Entscheidung war, dass auch kurz vor Ende der Abgabefrist erst 25 bis 30 % der Erklärungen bei den Finanzämtern eingegangen waren, ein anderer, dass Bürger und Steuerberater momentan mit anderen Problemen rund um die Energiepreiskrise und die Corona-Wirtschaftshilfen voll ausgelastet sind. Die Finanzämter haben unterdessen schon die ersten Bescheide zu den bereits eingegangenen Erklärungen verschickt, aber der Versand aller Bescheide wird sich bis ins Jahr 2024 hinziehen.


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