Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Müll und Abwasser sind keine haushaltsnahen Dienstleistungen
Müllabfuhr und Abwasserentsorgung durch die Kommune erfüllen nicht die Voraussetzungen einer haushaltsnahmen Dienstleistung.
Kosten für die Müllabfuhr und Abwasserentsorgung werden vom Finanzamt seit jeher nicht als haushaltsnahe Dienstleistung anerkannt. Das hat jetzt das Finanzgericht Münster bestätigt, weil die von der Gemeinde erbrachten Leistungen nicht in erster Linie im Haushalt des Steuerzahlers ausgeführt werden, auch wenn sie dort ihren Anfang nehmen.
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