Aktuell ...

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Umsatzsteuerbarkeit eines Ausfallhonorars

In welchem Umfang ein nach Kündigung eines Vertrags fälliges Ausfallhonorar der Umsatzsteuer unterliegt, richtet sich nach den vetraglichen Vereinbarungen.

Wenn bei der Kündigung eines Vertrags ein Ausfallhonorar anfällt, stellt sich die Frage, ob es sich um umsatzsteuerfreien Schadensersatz oder die steuerpflichtige Zahlung für eine Gegenleistung handelt. Der Bundesfinanzhof hat dazu entschieden, dass ein Ausfallhonorar nur insoweit steuerpflichtiges Entgelt ist, als es auf schon erbrachte Leistungsteile entfällt. Inwiefern das der Fall ist, richtet sich danach, was die Vertragsparteien tatsächlich vereinbart haben oder vereinbaren wollten. Bei der Formulierung des Vertrags sollte daher immer auch die steuerliche Seite bedacht werden.


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