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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Abfindungszahlung an Mieter kann zu Herstellungskosten führen

Die Abfindung von Mietern nach dem Kauf einer Immobilie, um schneller Renovierungsarbeiten durchführen zu können, kann zu herstellungsnahen Anschaffungskosten führen.

An die Mieter gezahlte Abfindungen für die vorzeitige Räumung der Wohnungen mit dem Ziel, Renovierungsmaßnahmen vorzunehmen, können zu anschaffungsnahem Herstellungsaufwand führen. Für das Finanzgericht Münster reicht ein unmittelbarer Veranlassungszusammenhang zu der baulichen Maßnahme aus, um die Qualifizierung als anschaffungsnahe Herstellungskosten zu rechtfertigen. Für diese Auslegung spricht aus Sicht des Gerichts der Sinn und Zweck der Vorschrift, wonach die Renovierung einer Immobilie unmittelbar nach dem Kauf steuerlich mit dem Erwerb einer bereits renovierten und damit teureren Immobilie gleichgestellt werden solle. Im zweiten Fall hätten sich vom Verkäufer zum Zweck der Renovierung getragene Mieterabfindungen in einem höheren Kaufpreis niedergeschlagen.


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