Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Kürzung der Verpflegungspauschalen bei Mahlzeitengestellung
Die Kürzung der Verpflegungspauschalen bei Mahlzeitengestellung durch den Arbeitgeber gilt auch für Arbeitnehmern ohne erste Tätigkeitsstätte.
Ein Arbeitnehmer kann nur dann Verpflegungsmehraufwand als Werbungskosten geltend machen, wenn der Arbeitgeber nicht selbst Mahlzeiten zur Verfügung stellt. Auch wenn die gesetzliche Regelung ausdrücklich nur von einer Kürzung "während einer Tätigkeit außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte" spricht, hält der Bundesfinanzhof die Kürzungsregelung grundsätzlich für anwendbar, wenn der Arbeitgeber Mahlzeiten zur Verfügung stellt. Das gilt somit auch für Arbeitnehmer, die gar nicht über eine erste Tätigkeitsstätte verfügen.
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