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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Erweiterte Kürzung gilt nicht für gemischt genutzte Gebäude

Selbst bei einem geringfügigen Anteil an gewerblich genutzter Fläche sind gemischt genutzte Gebäude schädlich für die erweiterte Kürzung bei der Gewerbesteuer.

Die erweiterte Kürzung bei der Gewerbesteuer gilt nur für Unternehmen, die ausschließlich Kapitalvermögen und Wohngebäude verwalten. Der Bundesfinanzhof hat daher einem Unternehmen die erweiterte Kürzung versagt, das auch in untergeordnetem Umfang Gebäude verwaltet, die auch vereinzelt gewerblich genutzte Einheiten enthalten. Eine planwidrige Gesetzeslücke sieht der Bundesfinanzhof in der Beschränkung auf reine Wohngebäude nicht. Solche gemischt genutzten Gebäude sind also selbst bei einem geringfügigen Anteil an gewerblich genutzter Fläche schädlich für die erweiterte Kürzung.


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