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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Steuererklärungsfristen für 2020 um drei Monate verlängert

Alle Steuerzahler erhalten aufgrund der Corona-Pandemie drei Monate mehr Zeit, um die Steuererklärung für 2020 beim Finanzamt einzureichen.

Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die Frist zur Abgabe der Steuererklärung für 2019 schon Anfang des Jahres um sechs Monate verlängert. Allerdings galt diese Fristverlängerung nur für Erklärungen, die vom Steuerberater erstellt werden, da die allgemeine Erklärungsfrist bereits länger abgelaufen war. Da der pandemiebedingte Mehraufwand in vielen Fällen noch nicht vorbei ist und die Steuererklärung für 2020 für die meisten Steuerzahler mit zusätzlichen Fragen verbunden ist, haben Bundestag und Bundesrat nun auch eine Verlängerung der Steuererklärungsfrist für 2020 beschlossen. Anders als für 2019 beträgt die Verlängerung diesmal zwar nur drei Monate, gilt dafür aber für alle Steuerzahler. Wer die Steuererklärung selbst beim Finanzamt abgibt, hat dafür also bis zum 31. Oktober 2021 Zeit.


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