Aktuell ...

Aktuell

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Aktuell

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Aktuell

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Regelungen zur Kurzarbeit werden erneut verlängert

Die pandemiebedingten Erleichterungen bei der Kurarbeit werden erneut verlängert und gelten nun für Betriebe, die bis zum 30. September 2021 Kurzarbeit einführen.

Im Juni 2021 sind nach wie vor mehr als 2 Mio. Beschäftigte in Kurzarbeit. Die Bundesregierung hat daher die diversen Erleichterungen für die Kurzarbeit nochmals verlängert. Die reduzierten Zugangsvoraussetzungen gelten nun bis zum 31. Dezember 2021 für Betriebe, die bis zum 30. September 2021 Kurzarbeit einführen. Auch der Arbeitgeberanteil der Sozialversicherungsbeiträge wird bis zum 30. September 2021 zu 100 % erstattet. Bis zum 31. Dezember 2021 werden dann noch 50 % erstattet, es sei denn, es erfolgt während der Kurzarbeit eine Qualifizierungsmaßnahme. Werden die Beschäftigten während der Kurzarbeit qualifiziert, kann die Arbeitsagentur noch bis zum 31. Juli 2023 50 % der Sozialversicherungsbeiträge erstatten. Allerdings gelten dann die erleichterten Zugangsvoraussetzungen nicht mehr.


tipps-ordner-2col

Mit dem Laden des Inhalt akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von modernes marketing GmbH.
Mehr erfahren

Inhalt laden

tipps-frau-2colhoch

Sprechen Sie uns an:

Wir kümmern uns!

Vertrauensvolle, kompetente, zuverlässige und fachübergreifende Beratung aus einer Hand.