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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Antragsfrist für zweite Phase der Überbrückungshilfe verlängert

Anträge für die zweite Phase der Überbrückungshilfe sind jetzt bis Ende Januar 2021 möglich.

Eigentlich wäre die Antragsfrist für die zweite Phase der Überbrückungshilfe am 31. Dezember 2020 ausgelaufen. Wie bei der ersten Phase hat die Regierung aber mittlerweile die Antragsfrist um einen Monat verlängert. Damit können Anträge auf die Überbrückungshilfe für September bis Dezember bis zum 31. Januar 2021 gestellt werden. Möglicherweise folgt aufgrund des Lockdowns ab 16. Dezember eine weitere Verlängerung. Die Antragstellung muss über den Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer des Betriebs erfolgen.


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