Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Vorsteuerabzug bei der Einfuhrumsatzsteuer
Der Vorsteuerabzugszeitpunkt von Einfuhrumsatzsteuer richtet sich nach dem umsatzsteuerlichen Lieferzeitpunkt und nicht nach vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Beteiligten.
Beim Vorsteuerabzug der Einfuhrumsatzsteuer für Gegenstände, die für das Unternehmen eingeführt worden sind, richtet sich der Zeitpunkt der Lieferung nach der umsatzsteuerlichen Ortsbestimmung. Dies gilt auch bei einem Reihengeschäft. Das Bundesfinanzministerium hat eine entsprechende Änderung in den Umsatzsteuer-Anwendungserlass aufgenommen und damit klargestellt, dass die der Lieferung zu Grunde gelegten Lieferklauseln (z.B. Incoterms) als zivilrechtliche Verpflichtungen für die Bestimmung des Lieferzeitpunkts keine Rolle spielen.
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