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Aktuell

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Ortsübliche Vermietungszeit für eine Ferienwohnung

Ob die Vermietungszeit einer Ferienwohnung den ortsüblichen Durchschnitt erreicht, lässt sich nicht durch Vergleich mit nur wenigen anderen Vermietern am Ort ermitteln.

Damit die mit einer Ferienwohnung verbundenen Kosten vom Finanzamt nicht als Liebhaberei angesehen werden, muss eine Überschusserzielungsabsicht nachgewiesen werden. Diese unterstellt das Finanzamt beispielsweise dann, wenn die Vermietungszeit den lokalen Durchschnitt nicht um mehr als 25 % unterschreitet. Dabei müssen die individuellen Vermietungszeiten des Eigentümers mit den im gesamten Ort im Durchschnitt erzielten Vermietungszeiten verglichen werden. Individuelle Werte einzelner anderer Vermieter im selben Ort genügen nicht. Stattdessen kann nach Ansicht des Bundesfinanzhofs auf Vergleichsdaten eines Statistikamtes auch dann zurückgegriffen werden, wenn diese Werte für den betreffenden Ort nicht allgemein veröffentlicht, sondern nur auf Nachfrage zugänglich gemacht werden.


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