Aktuell ...

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Verkauf von Backwaren zum Vor-Ort-Verzehr in Supermärkten

Ob selbst der Verkauf von Backwaren zum Vor-Ort-Verzehr im Eingangsbereich eines Supermarkts eine voll umsatzsteuerpflichtige Restaurationsdienstleistung ist, muss jetzt der Europäische Gerichtshof entscheiden.

In beinahe allen größeren Supermärkten gibt es im Eingangsbereich auch eine Bäckerei, die dort Backwaren verkauft. Werden die Backwaren auch zum Verzehr an Ort und Stelle angeboten, unterliegen die entsprechenden Umsätze dem regulären Umsatzsteuersatz, wenn für den Verzehr Mobiliar und Geschirr zur Verfügung gestellt wird. Diese Ansicht des Finanzamts hat das Finanzgericht Münster geteilt, allerdings hat die klagende Bäckerei Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt. Dieser hat nun das Verfahren ausgesetzt, um eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs abzuwarten, ob auch unter den recht simplen Verhältnissen des Angebots im Supermarkt eine vollwertige Restaurationsdienstleistung gegeben ist.


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