Aktuell ...

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Normaler Umsatzsteuersatz für Vermietung von Bootsliegeplätzen

Auch wenn ein Boot ebenso der Übernachtung dienen kann wie ein Campingwagen, sind Bootsliegeplätze nicht mit Campingflächen gleichzusetzen und daher mit dem vollen Umsatzsteuersatz abzurechnen.

Der in der Mehrwertsteuersystemrichtlinie der EU vorgesehene ermäßigte Steuersatz für die Vermietung von Campingplätzen und Plätzen für das Abstellen von Wohnwagen kann nicht für die Vermietung von Bootsliegeplätzen angewandt werden. Nach dieser Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs auf ein Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs hin hat der Bundesfinanzhof nun ebenfalls entschieden, dass die Wasserfläche eines Bootsliegeplatzes keine Campingfläche ist. Für die Vermietung von Bootsliegeplätzen gilt daher der Regelsteuersatz.


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