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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Reform der Kfz-Steuer in Arbeit

Neben einer Verlängerung der Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge sind insbesondere höhere Steuersätze bei der Erstzulassung von Autos mit Verbrennungsmotoren ab 2021 vorgesehen.

Der Bundestag hat im September eine Reform der Kfz-Steuer auf den Weg gebracht. Damit werden Beschlüsse aus dem Klimaschutzprogramm 2030 umgesetzt. Der Gesetzentwurf sieht eine Verlängerung der zehnjährigen Steuerbefreiung für bis Ende 2025 erstmals zugelassene reine Elektrofahrzeuge vor. Die Steuerbefreiung soll längstens bis 31. Dezember 2030 gelten. Außerdem sollen ab 2021 neue Autos mit hohem CO2-Ausstoß stärker besteuert werden. Dazu wird ein progressiver CO2-Tarif für Pkw mit Verbrennungsmotor eingeführt. Bereits zugelassene Autos sind von dieser Änderung nicht betroffen.


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