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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Antragsfrist für Überbrückungshilfe um einen Monat verlängert

Die Überbrückungshilfe des Bundes, die als Anschlussregelung zur Corona-Soforthilfe fungiert, kann nun bis zum 30. September 2020 beantragt werden.

Aufgrund verschiedener Anlaufschwierigkeiten und vieler noch unbeantworteter Abgrenzungsfragen hat die Bundesregierung die Antragsfrist für die Überbrückungshilfen um einen Monat verlängert. Durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratene Unternehmen können die Überbrückungshilfe daher nun von ihrem Steuerberater bis zum 30. September 2020 beantragen lassen. Weil es immer noch viele Fälle gibt, bei denen die bisherigen Verfahrensregeln erhebliche Probleme in der Praxis aufwerfen, justiert das Bundeswirtschaftsministerium seine Vorgaben laufend nach. Eine weitere Verlängerung ist somit ebenfalls nicht gänzlich auszuschließen.


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