Aktuell ...

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Rollstuhlgerechter Gartenweg ist keine außergewöhnliche Belastung

Wenn die Terrasse bereits mit dem Rollstuhl erreichbar ist, dann führt die zusätzliche Anlage eines rollstuhlgerechten Gartenwegs nicht mehr zu einer außergewöhnlichen Belastung.

Grundsätzlich gehört zwar auch der Garten zum existenziell notwendigen Wohnbereich. Die Aufwendungen für die Anlage eines rollstuhlgerechten Weges im Garten sind jedoch nicht zwangsläufig, wenn sich auf der anderen Seite des Hauses eine Terrasse befindet, die mit dem Rollstuhl erreichbar ist. Mit dieser Begründung hat das Finanzgericht Münster den Abzug der Kosten als außergewöhnliche Belastung abgelehnt. Abzugsfähig seien nur solche Aufwendungen, die den Zugang zum Garten und damit dessen Nutzung überhaupt erst ermöglichen. Diese Möglichkeit bestand im Streitfall aber bereits.


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