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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Willkürliche Versorgungsleistung ist keine Sonderausgabe

Eine Versorgungsleistung, die nicht regelmäßig in der vereinbarten Höhe gezahlt wird, ist nicht als Sonderausgabe steuerlich abziehbar.

Zu den Sonderausgaben gehören auch die bei einer Betriebsübertragung vereinbarten Versorgungsleistungen, die dem bisherigen Betriebsinhaber gezahlt werden. Allerdings müssen die Vertragspartner den eingegangenen Verpflichtungen auch tatsächlich nachkommen - die Leistungen müssen wie vereinbart erbracht werden. Zwar liegt es in der Natur der Sache, dass die Vertragspartner auf geänderte Bedarfslagen und andere Umstände angemessen reagieren. Erfolgen die Zahlungen dagegen in unregelmäßiger Höhe, ohne dass dies durch Änderungen der Verhältnisse gerechtfertigt wäre, sind sie nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Münster nicht als Sonderausgabenabzug anzuerkennen.


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