Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Rückwirkung und Voraussetzungen einer Rechnungsberichtigung
Auch wenn sich eine Rechnungsberichtigung zum Nachteil des Leistungsempfängers auswirkt, hat die Berichtigung rückwirkende Wirkung.
Die Rückwirkung einer Rechnungsberichtigung beim Vorsteuerabzug gilt unabhängig davon, ob die Berichtigung zum Vorteil oder zum Nachteil des Leistungsempfängers ist. Auch die Stornierung einer Rechnung samt Neuausstellung einer Ersatzrechnung kann eine solche Rückwirkung auslösen, hat der Bundesfinanzhof entschieden. Voraussetzung für die Rückwirkung einer Rechnungsberichtigung ist jedoch, dass die zu berichtigende Rechnung falsche oder unvollständige Angaben enthält, die einer Rechnungsberichtigung zugänglich sind.
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