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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Überführung von Aktien vom Betriebs- in das Privatvermögen

Vor 2009 im Betriebsvermögen erworbene Aktien unterliegen nach Überführung ins Privatvermögen beim späteren Verkauf nicht der Steuerpflicht.

Seit Einführung der Abgeltungsteuer zum 1. Januar 2009 gehört der Verkauf von Aktien unabhängig von deren Haltedauer zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Entscheidend für die Steuerpflicht ist aber, dass die Aktien nach der Einführung der Abgeltungsteuer erworben wurden - der Verkauf von vor 2009 erworbenen Aktien ist weiterhin steuerfrei. Dazu hat das Finanzgericht Münster nun entschieden, dass die Überführung von vor 2009 erworbenen Aktien vom Betriebs- in das Privatvermögen nicht einem Erwerb gleichsteht. Ein späterer Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf dieser Aktien führt deshalb nicht zu Einkünften aus Kapitalvermögen.


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