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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Schenkung eines Kommanditanteils unter Vorbehaltsnießbrauch

Trotz eines Vorbehaltsnießbrauchs kann bei der Schenkung eines Kommanditanteils eine Steuerbefreiung für Betriebsvermögen in Frage kommen.

Die Schenkung von Betriebsvermögen unter Vorbehaltsnießbrauch für den bisherigen Betriebsinhaber mag zwar rechtlich eine elegante Lösung für die Betriebsnachfolge sein. Steuerlich ist dabei aber eine sorgfältige Gestaltung notwendig, um unnötige Steuerbelastungen zu vermeiden. Für die Steuerbefreiung von Betriebsvermögen muss der Nachfolger nämlich trotz der Beschränkungen durch den Vorbehaltsnießbrauch Unternehmerinitiative und -risiko übernehmen. Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass auch der Eigentümer eines nießbrauchbelasteten Kommanditanteils Mitunternehmer sein kann und damit die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung erfüllt. Zwar betraf der Fall die Rechtslage vor der Erbschaftsteuerreform 2008, liefert aber auch für aktuelle Fälle neue Argumentationshilfen für die Auseinandersetzung mit dem Finanzamt in ähnlichen Fällen.


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