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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Bundesregierung diskutiert Vorverlegung der Soli-Abschaffung

Die gute Haushaltslage Ende 2019 hat beim Bundesfinanzminister zu Überlegungen geführt, die teilweise Abschaffung des Solidaritätszuschlags bereits Mitte 2020 umzusetzen.

Aufgrund der unerwartet hohen Steuereinnahmen im letzten Jahr hat der Bundesfinanzminister ein Vorziehen der teilweisen Abschaffung des Solidaritätszuschlags um ein halbes Jahr ins Gespräch gebracht. Wie das genau funktionieren soll, hat der Minister allerdings offen gelassen. Am einfachsten wäre ein Vorziehen um ein volles Jahr. Damit wären auch viele Verfassungsbeschwerden hinfällig. Doch dann wäre das Steueraufkommen für 2020 zu niedrig. Eine Vorverlegung auf den 1. Juli 2020 erscheint da als guter Kompromiss, aber rechtlich wäre eine Änderung in der Jahresmitte mit erheblichen Herausforderungen verbunden. Zwar wäre beim Lohnsteuerabzug eine termingerechte Umsetzung mit wenig Aufwand möglich, aber es bleibt dann die Frage, wie bei der Veranlagung von Steuererklärungen im kommenden Jahr verfahren werden soll. Ob der Plan tatsächlich umgesetzt wird, ist daher noch offen.


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