Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Steuerbescheide für 2019 frühestens ab März 2020
Die Finanzämter beginnen erst am 16. März mit der Bearbeitung von Steuererklärungen für das Jahr 2019.
Am 16. März beginnen die Finanzämter mit der Bearbeitung der Einkommensteuer für das Jahr 2019. Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen haben bis zum 29. Februar 2020 Zeit, die für die Steuerberechnung benötigten Daten an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Die Steuererklärung schon vor März einzureichen hat also nur den Vorteil, dass die Erklärung als eine der ersten bearbeitet wird, sobald alle Daten vorliegen.
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