Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
GmbH-Gesellschafter hat kein Drittanfechtungsrecht
Ein Gesellschafter der GmbH kann direkt nicht gegen einen Steuerbescheid Einspruch oder Klage erheben, der an die GmbH gerichtet ist, auch wenn es um einen Feststellungsbescheid zum steuerlichen Einlagekonto geht.
Der Gesellschafter einer GmbH hat kein Drittanfechtungsrecht gegen einen gegen die GmbH ergangenen Feststellungsbescheid über das steuerliche Einlagekonto. Allein der Adressat eines Steuerbescheids ist befugt, gegen diesen Verwaltungsakt Einspruch oder Klage zu erheben, meint das Finanzgericht Schleswig-Holstein. Das gelte auch im Fall der Feststellung über das Einlagekonto, die eine Bindungswirkung für den Ertragsteuerbescheid des Gesellschafters hat. Die klagende Gesellschafterin hat gegen das Urteil Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt.
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