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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Diskussion um Bonpflicht ab 2020

Die Bundesregierung hält trotz lauter Kritik von Handel und Umweltverbänden an der Bonpflicht ab 2020 fest.

Mehrere Jahre ist es her, dass das Kassengesetz beschlossen wurde. Doch vielen Unternehmern wird erst jetzt bewusst, was die Regelungen genau für sie bedeuten. In den letzten Wochen vor dem Jahreswechsel ist vor allem um die Pflicht zur Ausgabe eines Kassenbons eine rege Diskussion entbrannt. Dieser muss ab 2020 erstellt werden, auch wenn der Kunde ihn nicht will. Praktikabilitäts-, Kosten- und Umweltbedenken zum Trotz hält die Regierung aber an der Bonpflicht unverändert fest. Der Wirtschaftsminister sprang zwar auf den Zug der Kritiker auf, wurde aber prompt von seinen Kollegen wieder zurückgepfiffen. Vorerst bleibt es daher nun bei der Bonpflicht, auch wenn der Bäckerverband zuletzt eine Ausnahmeregelung zumindest für Kleinstbeträge ins Gespräch gebracht hat.


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