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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Nachversteuerung bei Eigentumsaufgabe an einem Familienheim

Auch bei weiterer Selbstnutzung im Rahmen eines lebenslangen Wohnrechts führt die Übertragung eines Familienheims innerhalb von zehn Jahren zu einer Nachversteuerung bei der Erbschaftsteuer.

Die Steuerbefreiung bei der Erbschaftsteuer für den Erwerb eines selbstgenutzten Familienheims durch den überlebenden Ehegatten oder Lebenspartner entfällt rückwirkend, wenn der Erbe das Eigentum am Familienheim innerhalb von zehn Jahren nach der Erbschaft auf einen Dritten überträgt. Soweit ist die gesetzliche Regelung klar. Der Bundesfinanzhof hat nun jedoch klargestellt, dass diese Regelung zur Nachversteuerung auch dann greift, wenn die Selbstnutzung zu Wohnzwecken aufgrund eines lebenslangen Nießbrauchs fortgesetzt wird. Eine Übertragung des Familienheims an die gemeinsamen Kinder vor Ablauf der Zehn-Jahres-Frist ist daher auch dann steuerschädlich, wenn ein lebenslanges Wohnrecht für das Familienheim bestehen bleibt.


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