Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastung
Nur wenn Nachlass und andere Leistungen für die Beerdigungskosten nicht ausreichen, kommt ein Abzug als außergewöhnliche Belastung in Frage.
Zwar sind die Kosten für eine Beerdigung zwangsläufige Ausgaben und erfüllen damit eine wichtige Voraussetzung für eine außergewöhnliche Belastung. Sie können aber nur dann als solche geltend gemacht werden, wenn die Kosten nicht in voller Höhe aus dem Nachlass bestritten werden können und auch nicht durch sonstige im Zusammenhang mit dem Tod zugeflossene Geldleistungen abgedeckt sind. Das Finanzgericht Hamburg hat sich mit diesem Urteil einer vergleichbaren Entscheidung des Bundesfinanzhofs in einem anderen Fall angeschlossen.
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