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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Statische Berechnung als begünstigte Handwerkerleistung

Gutachtertätigkeiten, die eng mit einer Handwerkerleistung verzahnt sind, kommen für die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in Frage.

Eigentlich fallen Gutachterleistungen aller Art nicht unter die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen. Das Finanzgericht Baden-Württemberg sieht aber eine Ausnahme von der Regel gegeben, wenn die Gutachterleistung zur Durchführung der Handwerkerleistungen zwingend erforderlich ist. Im Streitfall sollte der Handwerker Stützelemente für ein Dach austauschen und sah eine statische Berechnung durch einen Bauingenieur vor der Durchführung als unverzichtbar an. Weil das Gericht eine enge sachliche Verzahnung zwischen der statischen Berechnung und der darauf folgenden Handwerkerleistung sah, gewährte es auch für die Berechnung den Steuerbonus. Das Finanzamt hat allerdings Revision eingelegt.


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