Aktuell ...

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Kosten für die Grabpflege

Die Kosten für die Grabpflege können als Nachlassverbindlichkeiten vom Erwerb abgezogen werden.

Kosten für die übliche Grabpflege sind als Nachlassverbindlichkeiten vom Erwerb abzugsfähig. Problematisch dabei war immer wieder, was als "übliche" Kosten geltend gemacht werden konnte, da grundsätzlich eine gleichmäßige Behandlung aller Steuerpflichtigen zu erfolgen hat. Als üblich sind die am Bestattungsort allgemein erforderlichen Aufwendungen für die Grabpflege zu verstehen. Machen Sie Kosten geltend, die den am Bestattungsort üblichen Rahmen übersteigen, sind diese zum Abzug nicht zugelassen. Daran ändert sich auch nichts, wenn erheblich höhere Kosten mit der gesellschaftlichen oder beruflichen Stellung des verstorbenen Erblassers begründet werden.

Seit 1. Januar 2002 können Sie grundsätzlich 300 Euro im Jahr ohne Einzelnachweis als abzugsfähige Grabpflegekosten geltend machen. Machen Sie höhere Kosten geltend, müssen Sie nachweisen oder glaubhaft machen, dass die üblichen Grabpflegekosten in der entsprechenden Gemeinde höher sind.


tipps-ordner-2col

Mit dem Laden des Inhalt akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von modernes marketing GmbH.
Mehr erfahren

Inhalt laden

tipps-frau-2colhoch

Sprechen Sie uns an:

Wir kümmern uns!

Vertrauensvolle, kompetente, zuverlässige und fachübergreifende Beratung aus einer Hand.