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Aktuell

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Aktuell

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Höhere Körperschaftsteuer in 2003

Ab 1. Januar 2003 gilt die erhöhte Körperschaftsteuer von 26,5 %.

Durch das Flutopfersolidaritätsgesetz wurde nicht nur die nächste Stufe der Steuerreform um ein Jahr auf 2004 verschoben. Es wurde auch die vorübergehende Erhöhung des Körperschaftsteuersatzes von 25 auf 26,5 % beschlossen. Die Geschäftsführer sollten sich also bei ihrer Finanzplanung auf die erhöhten Vorauszahlungen einstellen. Außerdem bleibt zu hoffen, dass Bund und Länder den höheren Körperschaftsteuersatz nicht als dauerhafte Quelle zur Finanzierung ihrer Finanzlöcher entdecken und diese Regelung über 2003 hinaus verlängern.


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