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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Steuerfreiheit von Trinkgeldern

Trinkgelder wurden rückwirkend zum 1. Januar 2002 von der Einkommensteuer befreit.

Auch wenn zur Zeit viele Stellschrauben im Steuersystem angezogen statt gelockert werden, so sollte doch auf eine rühmliche Ausnahme hingewiesen werden. Durch ein im vergangenen August beschlossenes Gesetz werden Trinkgelder rückwirkend zum 1. Januar 2002 von der Einkommensteuer befreit, die bisherige Begrenzung auf 1.224 Euro ist entfallen.

Allerdings wurde - entgegen der früheren Regelung - an die Steuerfreiheit eine Reihe von Bedingungen geknüpft: Trinkgelder sind steuerfrei, wenn sie anlässlich einer Arbeitsleistung dem Arbeitnehmer von Dritten freiwillig und ohne dass ein Rechtsanspruch auf sie besteht, zusätzlich zu dem Betrag gegeben werden, der für diese Arbeitsleistung zu zahlen ist.


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