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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Missbräuchliches Bondstripping

Dient Bondstripping allein dazu, einen Steuervorteil zu erzielen, liegt eine missbräuchliche Gestaltung vor, die das Finanzamt nicht anerkennen muss.

Beim sogenannten Bondstripping werden nach dem Kauf einer verzinslichen Anleihe die Zinscoupons vom Anleihemantel getrennt, wodurch aus der Anleihe zwei eigenständige Wirtschaftsgüter werden, auf die die Anschaffungskosten aufzuteilen sind. Diese können dann separat voneinander veräußert werden. Eine Gestaltung, bei der das Bondstripping allein dem Zweck dient, den Unterschied zwischen dem Abgeltungsteuersatz und dem individuellen Einkommensteuersatz steuermindernd auszunutzen, ist jedoch laut dem Finanzgericht Düsseldorf ein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten.


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