Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Ermäßigter Steuersatz für Inklusionsbetriebe
Künftig sind auch psychisch kranke Personen bei der Prüfung der Voraussetzungen für den ermäßigten Umsatzsteuersatz bei einem Inklusionsbetrieb zu berücksichtigen.
Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass sieht für Inklusionsbetriebe zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen bestimmte Kriterien vor, anhand derer zu prüfen ist, ob diese Einrichtungen in erster Linie der Erzielung von zusätzlichen Einnahmen dienen. Das Bundesfinanzministerium hat nun durch eine Änderung des Anwendungserlasses den Kreis der in diesem Zusammenhang zu berücksichtigenden Beschäftigten eines Inklusionsbetriebs auf psychisch kranke Personen ausgedehnt.
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