Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Garagenkosten mindern nicht den 1 %-Vorteil für Firmenwagen
Ohne Verpflichtung durch den Arbeitgeber, nach der der Dienstwagen in der heimischen Garage abzustellen ist, können die anteiligen Kosten für die Garage auch nicht auf den geldwerten Vorteil nach der 1 %-Regelung angerechnet werden.
Vom Arbeitnehmer selbst getragene nutzungsabhängige Kosten für den Firmenwagen sind auf den geldwerten Vorteil nach der 1 %-Regelung anzurechnen. Gleiches gilt für ein Nutzungsentgelt. Das Finanzgericht Münster hat jedoch festgestellt, dass nutzungsabhängige Kosten nur solche sind, die für den Arbeitnehmer notwendig sind, um das Fahrzeug nutzen zu dürfen. Die anteiligen Kosten für die heimische Garage können daher nicht auf den Nutzungsvorteil angerechnet werden, wenn der Dienstwagen ohne ausdrückliche Verpflichtung durch den Arbeitgeber in der Garage geparkt wird.
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