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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Zeitnahe Führung eines elektronischen Fahrtenbuches

Auch bei einer automatischen Erfassung von Fahrzeiten und -strecken müssen die ebenfalls zwingenden Angaben zum Zweck der Fahrt zeitnah ergänzt werden.

Um das lästige Führen eines Fahrtenbuchs so weit wie möglich zu automatisieren, gibt es inzwischen eine ganze Reihe von elektronischen Hilfsmitteln am Markt. Die unmittelbare elektronische Erfassung der Fahrtwege eines Firmenwagens durch ein technisches System mit GPS-Modul allein genügt jedoch nicht den Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch. Neben dem Bewegungsprofil müssen laut einem Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts die Fahrtanlässe ebenfalls zeitnah erfasst und hin und wieder der tatsächliche Kilometerstand am Tacho mit dem rechnerisch ermittelten Kilometerstand abgeglichen werden. Eine technische Lösung, die auch nach Jahren noch Änderungen zulässt, akzeptiert das Finanzamt zu Recht nicht als elektronisches Fahrtenbuch.


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