Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Vorlage an den EuGH zur Steuerbefreiung von Schwimmunterricht
Der Europäische Gerichtshof muss prüfen, ob Schwimmunterricht auch von der Umsatzsteuerbefreiung für Unterricht durch einen Privatlehrer erfasst wird.
Der Bundesfinanzhof hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) diverse Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt, die die Umsatzsteuerbefreiung für Unterricht betreffen. Es geht in diesem Fall um die Umsätze einer Schwimmschule. Nachdem der EuGH die Steuerbefreiungsregelung erst kürzlich relativ eng ausgelegt hat, als es um die Frage ging, ob Fahrunterricht unter die Steuerbefreiung fällt, sind die Erfolgsaussichten für den Kläger in diesem Fall eher zweifelhaft. Der EuGH hat nun aber die Gelegenheit, die Abgrenzung zwischen steuerbefreitem und steuerpflichtigem Unterricht klarer zu fassen.
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