Aktuell ...

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Berechnung des Solis mit oder ohne Gewerbesteuerermäßigung

Dass die Einkommensteuerermäßigung für gewerbliche Einkünfte zur Kompensation der Gewerbesteuerbelastung nur für diese Einkünfte die Bemessungsgrundlage des Solis reduziert, ist verfassungskonform.

Um die zusätzliche Belastung gewerblicher Einkünfte mit Gewerbesteuer weitgehend auszugleichen, gibt es für diese Einkünfte bei der Einkommensteuer eine entsprechende Ermäßigung. Damit reduziert sich für gewerbliche Einkünfte auch die Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag. Das ist aber nach Meinung des Bundesfinanzhofs kein Grund, auch bei anderen Einkunftsarten einen Abschlag von der Einkommensteuer für die Berechnung des Solidaritätszuschlags vorzunehmen. Die Ungleichbehandlung sei in der Gesamtschau aller Steuerarten gerechtfertigt und damit nicht verfassungswidrig.


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