Aktuell ...

Aktuell

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Aktuell

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Aktuell

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Europäischer Gerichtshof fordert Erfassungssysteme für Arbeitszeit

Der Europäische Gerichtshof verlangt von den EU-Staaten, die Arbeitgeber zu einer generellen Erfassung der geleisteten Arbeitszeit aller Arbeitnehmer zu verpflichten.

In einer viel beachteten Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass Arbeitgeber die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer vollständig und systematisch erfassen müssen. Dazu seien die Arbeitgeber aufgrund der Arbeitszeitrichtlinie und der Grundrechtecharta der EU verpflichtet, denn nur mit einer systematischen Erfassung ließe sich feststellen, ob die zulässigen Arbeitszeiten überschritten wurden.

Ohne ein solches System kann nach Überzeugung des Gerichts weder die Zahl der vom Arbeitnehmer tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden sowie ihre zeitliche Lage noch die über die gewöhnliche Arbeitszeit hinausgehende, als Überstunden geleistete Arbeitszeit objektiv und verlässlich ermittelt werden. Damit sei es für die Arbeitnehmer äußerst schwierig oder gar praktisch unmöglich, ihre Rechte durchzusetzen, um in den Genuss der Begrenzung der wöchentlichen Arbeitszeit sowie der vorgesehenen täglichen und wöchentlichen Mindestruhezeiten zu kommen. Die deutsche Regelung, nach der nur Überstunden verpflichtend zu erfassen sind, genügt also nicht.

Unmittelbare Folgen ergeben sich aus dem Urteil jedoch noch nicht, denn das Urteil richtet sich an die nationalen Gesetzgeber, die nun entsprechende gesetzliche Regelungen schaffen müssen. Das Urteil lässt dabei flexible Lösungen zu, denn der Gesetzgeber kann Besonderheiten bestimmter Unternehmen berücksichtigen.


tipps-ordner-2col

Mit dem Laden des Inhalt akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von modernes marketing GmbH.
Mehr erfahren

Inhalt laden

tipps-frau-2colhoch

Sprechen Sie uns an:

Wir kümmern uns!

Vertrauensvolle, kompetente, zuverlässige und fachübergreifende Beratung aus einer Hand.